Liebe Vereinsmitglieder,
die Wirtsleute in unserem Clubhaus sorgen ab dem 21.05.2020 wieder für frische Getränke und kleinere Speisen.
Natürlich kann dies nur unter Einhaltung gewisser Auflagen laut Verordnung des Landes Baden-Württemberg stattfinden.
Insofern haben wir die Anzahl der Tische auf der Terrasse und im Innenbereich des Clubhauses so festgelegt, dass der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann.
An einem Tisch dürfen maximal 4 Personen Platz nehmen, immer unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1.5 Meter.
Im Innenbereich gibt es für maximal 8 Personen Sitzplätze.
Jeder Gast muss sich beim Eintreffen im Clubhaus oder auf der Terrasse in die Gästeliste mit Name, Vorname, Datum, Beginn und Ende des Besuchs, sowie Kontaktdaten (Telefonnummer oder Email) eintragen.
Wenn die Vorgaben der Landesverordnung Baden-Württemberg nicht eingehalten werden, müssen wir das Clubhaus wieder schließen.
Die Wirtsleute sind dazu angehalten, den Kontakt und Kommunikation mit dem Gast zur Sicherheit aller auf das Mindestmaß zu reduzieren. Grundsätzlich ist den Anweisungen der Wirtsleute Folge zu leisten. Die Bestellung bzw. Ausgabe und die Bezahlung der Getränke und der Essen erfolgt nacheinander am Tresen im Clubhaus.
Beim Verlassen der Anlage ist die entsprechende Uhrzeit in die Gästeliste einzutragen.
Hinweisschilder und Kennzeichnungen vor Ort helfen bei der optimalen Umsetzung der Hygienemaßnahmen und der Anweisungen für einen reibungslosen Ablauf.
Wir freuen uns auf euren Besuch und wünschen euch trotz allen Vorkehrungen und Maßnahmen gesellige Stunden auf unserer Anlage.